Wie schütze ich meine Daten privat?

Heutzutage werden immer mehr Angelegenheiten über das Internet abgewickelt. Dass hierbei ein reger Austausch privater Daten stattfindet, ist völlig normal und zum Großteil auch notwendig. Dabei fragen sich viele, was mit den Daten geschieht, wenn die Angelegenheit schließlich erledigt ist. Die Quote des Daten- oder Identitätsdiebstahls ist inzwischen jedoch stark angewachsen, was leider oftmals auf einen viel zu sorglosen Umgang mit den eigenen Daten zurückzuführen ist. Doch wie kann man sich effektiv vor einem solchen Datenmissbrauch schützen?

Was ist persönlicher Datenschutz?

Um den persönlichen Datenschutz zu erklären, ist es erforderlich zu wissen, welche Daten dieser umfasst. Prinzipiell gehören sämtliche Daten dazu, die den Rückschluss auf eine natürliche Person zulassen. Beispiele hierfür können sein:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnort/ Adresse
  • Telefonnummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Aussehen
  • Kundennummern
  • Kreditkarteninformationen
  • Personalausweisnummer
  • Bank-/ Kontodaten

Sie alle ermöglichen es dem Nutzer, eine bestimmte Person zu identifizieren. Um den Einzelnen vor dem Missbrauch seiner Daten zu schützen, wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschaffen. Sie gilt für alle Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, unabhängig von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort.

Die DSGVO legt fest, dass jede Person das Recht hat, darüber zu entscheiden, welche Informationen sie über sich preisgibt und welche nicht. Darüber hinaus regelt die Grundverordnung, inwieweit Unternehmen und Organisationen die erhobenen Daten speichern und nutzen dürfen.

Sind Privatpersonen an Datenschutz gebunden?

Auch wenn sich die DSGVO in erster Linie an Unternehmen richtet und wie diese mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen, schließt dies nicht aus, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen ein gewisses Maß an Datenschutz einhalten müssen.

Privatpersonen sind vor allem dann an die DSGVO gebunden und können bei Verstößen sogar haftbar gemacht werden, wenn sie eine Datenverarbeitung anstreben, die über den Rahmen persönlicher und familiärer Tätigkeiten hinausgeht.

Um hier eine klare Grenze ziehen zu können, gibt es in der DSGVO den Artikel 2 Absatz 2, der auch als Haushaltsausnahme bekannt ist. Dieser besagt, dass Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn die persönliche Entfaltung und die Ausübung der Freiheit in der Freizeit oder die Pflege familiärer Beziehungen im Vordergrund stehen.

Dabei ist stets zu berücksichtigen, welches Risiko mit dem Datenaustausch verbunden ist und ob dieser überhaupt über persönliche oder familiäre Zwecke hinausgeht. Liegt ein Verstoß vor, wird häufig eine Einzelfallentscheidung getroffen, da die jeweilige Situation zu würdigen ist.

Wann greift der Datenschutz nicht?

Obwohl Privatpersonen gemäß der DSGVO immer unter die Haushaltsausnahme fallen, gibt es bestimmte Anwendungsbereiche, in denen diese Ausnahme nicht gilt. In diesen Fällen müssen schließlich auch Privatpersonen die Vorgaben der DSGVO einhalten. Hier einige Beispiele:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten und Vereinstätigkeiten: In diesen Bereichen gilt in der Regel die Ausnahme, da diese Tätigkeiten häufig in der Freizeit ausgeübt werden. Innerhalb von Vereinen, Kirchengemeinden o.ä. greift jedoch der Datenschutz, da der persönlich-familiäre Bereich überschritten wird.
  • Videoaufnahmen: Aufnahmen von Überwachungs- und Sicherheitskameras stehen immer wieder in der Kritik. Sofern die Aufnahmen ausschließlich Familienangehörige oder Freunde betreffen, sind sie datenschutzrechtlich unbedenklich. Werden jedoch fremde Grundstücke aufgenommen oder Personen, die nicht vorher in die Aufnahmen eingewilligt haben, verstößt dies gegen den Datenschutz.
  • Social Media: Plattformen wie Facebook, WhatsApp und Co. gehören zu den Bereichen, in denen nicht immer abgeschätzt werden kann, wen die angegebenen Informationen erreichen, da die angesprochenen Personen nicht immer zum Familien- oder Freundeskreis gehören. Handelt es sich jedoch um einen kleinen, abgegrenzten Bereich (wie z.B. in kleinen Chatgruppen), gelten wiederum Ausnahmeregelungen. Entscheidend ist immer, wer Zugriff auf die Daten hat und wer nicht.
  • Smart-Home-Geräte: Nicht immer ist klar, welche Daten solche Geräte eigentlich sammeln. Neben den persönlichen Daten des Nutzers können je nach Gerät auch Daten von anderen Personen, die sich in der Nähe aufhalten, erfasst werden. Kann nicht sichergestellt werden, dass ausschließlich personenbezogene Daten innerhalb des Haushalts erhoben werden, greift die DSGVO.

Gut zu wissen: Grundsätzlich ist es also stets zu prüfen, welche Daten bei einer Angelegenheit erhoben werden und wie der jeweilige Umgang damit einhergeht.

Wie hoch fällt ein Schadenersatz bei einer Datenschutzverletzung aus?

In der Vergangenheit hat es bereits einige Fälle von Datenschutzverletzungen gegeben. Anhand dieser Fälle lässt sich die Höhe des jeweiligen Schadenersatzes gut abschätzen. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • In Griechenland nahm jemand das Grundstück des Nachbarn mittels einer Überwachungskamera auf, sowie die anliegende öffentliche Straße. Hierfür musste der Verursacher ein Bußgeld in Höhe von 8.000 Euro zahlen.
  • Innerhalb Deutschlands nahm jemand mittels einer sogenannten Dashcam Personen auf, die diesen nicht zugestimmt hatten. Er musste ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen.
  • In Spanien verbreitete eine Mutter Videoaufnahmen ihrer Kinder innerhalb verschiedener Chat-Gruppen, in denen sie diese erniedrigte und diskriminierte. Sie wurde auf ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.

Grundsätzlich ist die Höhe des Bußgeldes je nach Vergehen sehr unterschiedlich. Es können jedoch Schadenersatzforderungen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro ausgesprochen werden.

Wie man sich selbst vor privatem Datenmissbrauch schützen kann

Um den Datenschutz im Internet zu gewährleisten, gibt es glücklicherweise inzwischen einige Maßnahmen, die zu empfehlen sind. Hierzu gehört:

  • regelmäßige Änderung von Passwörtern, die möglichst sicher sind
  • Cookies regelmäßig löschen und Passwörter nicht über den Browser speichern
  • Soziale Medien verantwortungsvoll nutze und nach Nutzung stets ausloggen; nicht über den ganzen Tag eingeloggt bleiben
  • Regelmäßige Berichte verhindern: diese werden oftmals von Betriebssystemen erfasst, sowie diversen Programmen, was sich jedoch deaktivieren lässt
  • verschlüsselte Verbindungen bei E-Mails und beim Surfen schützen die eigenen Daten