Das Auto winterfest machen

Schnee und Eis verringern die Verkehrssicherheit und erhöhen das Unfallrisiko. Autofahrer können dem zumindest teilweises entgegenwirken, indem sie angepasst fahren, sich an die gesetzlichen Vorschriften halten und selbst Vorkehrungen treffen, um ihren Wagen winterfest zu machen. Das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern kann auch die Lebensdauer einzelner Teile des Wagens verlängern. 

Winterreifen mit ausreichender Profiltiefe

Winterreifen sorgen für mehr Grip auf der Straße und verkürzen den Bremsweg. Sie lassen sich selbst aufziehen oder können in der Werkstatt montiert werden. Wenn die alten Winterreifen aus dem letzten Jahr verwendet werden, sollte unbedingt die Profiltiefe überprüft werden. Während im Sommer eine geringe Profiltiefe vollständig ausreichend ist, sollte sie bei Winterreifen mindestens bei 4 bis 5 mm liegen. 

Frostschutz für den Kühler

Wenn das Kühlmittel im Winter gefriert, kann das weitreichende Folgen für das Kühlsystem und sogar den gesamten Motor haben. Deswegen ist der Einsatz eines Frostschutzmittels unabdinglich. Bereits im Herbst sollte überprüft werden, ob das Kühlwasser ausreichend Frostschutzmittel enthält. Wenn das nicht der Fall ist, muss es entsprechend nachgefüllt werden.

Tipp: Zur Messung des Frostschutzmittels im Kühlwasser gibt es spezielle Prüfer, die beispielsweise in Tankstellen zum Verkauf bereitstehen oder auch bei Amazon im Internet 3-4 € gekauft werden können.

Batterie überprüfen

Wenn bei niedrigen Temperaturen der Wagen nicht anspringt, liegt das oft an einer nicht optimal funktionierenden Batterie. Um Probleme zu vermeiden, sollte sie vor dem Winter einmal gründlich durchgecheckt werden. Dazu gehören eine Kontrolle des Flüssigkeitsstandes sowie die Reinigung des Gehäuses und der Pole. Dadurch kommt es nicht so schnell zur gefürchteten Korrosion, sodass die Lebensdauer der Batterie verlängert werden kann.

Wer das Gefühl hat, dass sie schon während des Sommers gelegentlich stottert und nicht mehr einwandfrei funktioniert, sollte sie spätestens zum Winterbeginn einer Inspektion durch Fachpersonal unterziehen lassen. Gegebenenfalls muss sie aufgeladen oder ausgetauscht werden. 

Dichtungen auf den Winter vorbereiten

Bei besonders tiefen Temperaturen frieren Autotüren gelegentlich ein und lassen sich dann nur noch gewaltsam oder gar nicht mehr öffnen. Dem lässt sich durch eine Vorbehandlung der Türdichtungen vorbeugen.

Durch das Einschmieren mit Gummipflege-Mitteln, die speziell für diesen Einsatzbereich entwickelt worden sind, frieren die Dichtungen nicht fest. Während des Winters sollten sie immer wieder neu eingerieben werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Dichtungen stets trocken sind, damit sie das Pflegemittel gut aufnehmen können. 

Rechtliche Regelungen in Österreich

Zusätzlich gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind. In Österreich herrscht unter bestimmten Bedingungen eine Winterreifenpflicht. Außerdem müssen einige Fahrzeuge Schneeketten mitführen. Das betrifft die meisten Pkw aber nicht, da diese Regelung erst ab einem Fahrzeuggewicht von 3,5 Tonnen greift. Alle Fahrzeughalter müssen aber diese Regelungen vor dem Losfahren beachten: 

  • die Scheiben von Eis und Schnee befreien
  • große Schneemassen und Vereisungen vom Autodach entfernen
  • das Nummernschild und dessen Beleuchtung müssen sichtbar sein

Winterreifenpflicht für Pkw unter 3,5 Tonnen

Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April, sofern winterliche Verhältnisse vorliegen und das Auto bewegt wird. Das trifft zum Beispiel zu, wenn die Fahrbahn eingeschneit ist, Glatteisgefahr droht oder Schneematsch für rutschige Verhältnisse sorgt. Fahrzeughalter von Pkw und Lkw mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen müssen dann dafür sorgen, dass ihr Wagen mit Winterreifen ausgestattet ist. 

Steht das Auto hingegen den halben Winter in der Garage und wird nur eingesetzt, wenn die Fahrbahn trocken und die Temperaturen mild sind, entfällt die Winterreifenpflicht. 

Abweichende Regelungen für Lkw und Omnibusse

Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen gilt die Winterreifenpflicht hingegen während des gesamten Zeitraums vom 1. November bis zum 15. April. Unabhängig von den Witterungsverhältnissen müssen an mindestens einer Fahrzeugachse Winterreifen angebracht werden. 

Verhalten im Straßenverkehr bei zugeschneiten Schildern

Zugeschneite Schilder verlieren ihre Geltung. Allerdings ist vorausschauendes und vorsichtiges Fahren angesagt. Wenn sich schon aufgrund der Witterungsverhältnisse die Bremswege verlängern und gegebenenfalls die Sicht eingeschränkt ist, stellen eingeschneite Verkehrszeichen ein weiteres Sicherheitsrisiko dar. Umso wichtiger ist es, langsam zu fahren und die anderen Verkehrsteilnehmer stets im Blick zu behalten. 

Sollte aufgrund der Form erkennbar sein, um was für ein Schild es sich handelt, muss es weiterhin beachtet werden. Das ist zum Beispiel beim achteckigen Stoppschild der Fall. Da es das einzige Schild mit dieser Form ist, besteht keine Verwechslungsgefahr. Zur Hälfte eingeschneite runde Schilder, bei denen noch erkennbar ist, worum es sich handelt, dürfen ebenfalls nicht ignoriert werden. 

Bildnachweise
@ BrunoWeltmann, Standardlinzenz Depositphotos #58007225