Ein Umzug steht bevor. Alles scheint auf einmal auf dich zuzukommen und du weißt nicht, wo dir der Kopf steht? Umzüge sind mit viel Stress verbunden. Aber mit der richtigen Organisation und Planung kannst Du ganz entspannt bleiben und dem Umzugstag gelassen entgegensehen. Ich möchte Dir ein paar hilfreiche Tipps geben, damit die Freude auf die neue Wohnung überwiegt und Du Dich nicht im Umzugschaos verlierst.
Was muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren?
Als Mieter hast du beim Auszug einige Pflichten – aber auch Rechte. Bei Themen wie notwendigen Schönheitsreparaturen, der Dauer der Mietzahlung oder dem Auszugstermin kommt es häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
In den folgenden Streitfällen kannst du auf deinem Recht bestehen. Erfahre jetzt, was Vermieter akzeptieren müssen.
Wände streichen
Vermieter müssen hinnehmen, dass im Mietvertrag festgelegte Schönheitsreparaturen vom Mieter selbst erledigt werden. Du kannst Dir von Freunden und Bekannten helfen lassen. Das Ergebnis sollte aber einen fachgerechten Eindruck hinterlassen. Grelle Farben sind tabu. Weiß muss nicht zwingend sein, auch gedeckte Farben sind erlaubt.
Ein Tipp: Auch einzelne Dübellöcher müssen vom Vermieter akzeptiert werden. Größere Schandflecke vor dem Auszug besser mit Gips kaschieren.
Kratzer auf dem Fußboden
Wenn der Boden leichte Kratzer oder Druckstellen aufweist, muss nichts unternommen werden. Kleinere Mängel am Boden sind mit der Miete abgegolten. Das Ausbessern von Kratzern gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die vor dem Auszug durchgeführt werden müssen.
Wichtig zu wissen: Wenn der Boden größere Schäden aufweist, z.B. Brandlöcher oder Rotweinflecken, muss er vor dem Umzug ausgebessert werden.
Abnutzung in Küche und Bad
Wenn Du schon einige Jahre in einer Wohnung lebst, geht das nicht spurlos an Dir vorbei. Natürliche Abnutzungserscheinungen darf der Vermieter nicht auf Dich abwälzen. Eine gesprungene Fliese in der Küche, ein defektes Regal im Kühlschrank, Kalk am Duschkopf oder verfärbte Fugen im Bad musst Du nicht bezahlen.
Besenreine Übergabe
Diese Klausel findet sich in vielen Mietverträgen. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen der besenreinen Übergabe und der Grundreinigung der Wohnung. Du musst nicht zum Putzteufel werden. Die Wohnung ist besenrein, wenn du ordentlich kehrst und groben Schmutz entfernst. Sieh auch im Keller und auf dem Balkon nach, ob alles in Ordnung ist. Zur besenreinen Übergabe gehört übrigens auch das Entfernen von Spinnweben.
Hinweis: Die Fenster müssen beim Auszug nicht geputzt werden. Es genügt, vorhandene Dekorationen oder Reste von Klebeband und Klebehaken zu entfernen.
Beim Auszug werden alle vorhandenen Mängel in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Lies dir das Protokoll genau durch. Wenn beide Parteien unterschrieben haben, darf der Vermieter Dir später keine Schäden oder Mängel in Rechnung stellen.
Wo fängt man an, wenn man umzieht?
Kein Umzug ohne Plan. Ich rate dir, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Organisationstalent ist gefragt, damit der Umzug nicht im Chaos endet, sondern ohne größere Hürden über die Bühne geht.
Umziehen – Schritt für Schritt
Mietvertrag kündigen
Der erste Schritt in ein neues Zuhause ist die Kündigung der alten Wohnung. Schaue dazu in Deinen Mietvertrag und beachte die Kündigungsfrist. In der Regel gilt eine Frist von drei Monaten. Wenn Du diese Frist auch nur um einen Tag versäumst, kann der Vermieter von Dir weitere Mietzahlungen verlangen.
Wichtig: Die Kündigung der Wohnung ist immer schriftlich einzureichen.
Umzugstermin festlegen
Ist die Wohnung gekündigt, kann der Umzugstermin festgelegt werden. Dabei sollte genügend Spielraum gelassen werden, um die weiteren Schritte in Ruhe planen und durchführen zu können.
Umzug organisieren
Ein Umzug ist ein Kraftakt, der nicht nur einen klaren Kopf, sondern auch viele helfende Hände erfordert. Im nächsten Schritt solltest du dir überlegen, ob du den Umzug alleine stemmen möchtest oder die Hilfe eines professionellen Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen willst. Kontaktiere die Umzugsprofis rechtzeitig, denn sie haben einen vollen Terminkalender.
Ein Umzug in Eigenregie erfordert ein starkes und vor allem zuverlässiges Team aus Familie, Freunden und Bekannten. Außerdem muss für den geplanten Umzugstag ein geeigneter Transporter gefunden werden.
Entsorgen und Ausmisten
Ein Umzug ist ein Neuanfang und die beste Gelegenheit, sich von altem Ballast zu trennen.Wenn Du rechtzeitig mit der Umzugsplanung beginnst, hast Du genügend Zeit, Dich von Dingen zu trennen. Organisiere einen Flohmarkt, verschenke oder spende Deine Sachen.
Umzugskartons packen
Wenn der Umzugstermin näher rückt, müssen die Umzugskartons gepackt werden. Du kannst Umzugskartons kaufen oder mieten. Umzugsunternehmen haben die Kartons im Gepäck und helfen oft auch beim Packen.
Tipp: Pro Person solltest Du bis zu 25 Umzugskartons einplanen.
Was muss alles gekündigt werden, wenn ich umziehe?
Wenn du deine Zelte abbrichst, ist es wichtig, dass du einige Institutionen darüber informierst:
- Festnetz-Telefon ummelden: Du kannst deine alte Nummer mitnehmen, wenn du innerhalb des Vorwahlbereichs umziehst. Vertragsbedingungen prüfen. Oft ist es günstiger, den Anbieter zu wechseln.
- Post nachsenden lassen: Spätestens fünf Tage nach dem Umzug muss ein Nachsendeauftrag gestellt werden. Das geht bequem online.
- Gas, Wasser, Strom: Auch die Ummeldung der Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse darf nicht vergessen werden. Die Zählerstände werden allerdings erst zum Zeitpunkt des Umzugs abgelesen.
- Versicherungen rechtzeitig ummelden
Was passiert, wenn man sich später als zwei Wochen ummeldet?
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt melden, damit die aktuelle Adresse im Melderegister eingetragen werden kann.
Wichtig: Der Gesetzgeber schreibt die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug vor.
Wer die Ummeldung versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist nach § 54 BMG auf maximal 1.000 Euro begrenzt. In der Praxis gelten 20 bis 30 Euro für kleine Fristüberschreitungen als realistisch. Bei längerer Verspätung muss mit dreistelligen Beträgen gerechnet werden.